www.schleswig-holstein.de Elternmitwirkung - Anregungen und Hinweise
Aus „Elternmitwirkung - Anregungen und Hinweise für Eltern“ IQ.SH, Seite 11:
Zum Austausch unter den Eltern werden Elternversammlungen organisiert. Der Klassenelternbeirat ist die in der Elternversammlung gewählte Vertretung der Eltern einer Klasse. Die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren die Elternbeiräte über die grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen und erteilen Auskünfte auf Anfragen. Der/die jeweilige Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist stimmberechtigtes Mitglied der Klassenkonferenz. Ausnahme: Handelt es sich um eine Konferenz über die Beurteilung von Leistungen, hat er/sie nur eine beratende Funktion. Der Klassenelternbeirat gewährleistet eine Informations- und Austauschmöglichkeit zwischen den Eltern einer Klasse.
Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft. Jeweils ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat ist Mitglied im Schulelternbeirat. Die Mitglieder des Schulelternbeirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, der in der Regel aus drei Mitgliedern besteht, von denen ein Mitglied als Vorsitzende/-r fungiert.
Die Mitglieder des Schulelternbeirates wählen außerdem aus ihrer Mitte:
• ein Mitglied und dessen Stellvertreter/-in für den Klassenelternbeirat (KEB) der jeweiligen Schulform
und - nicht zwingend aus ihrer Mitte -
• die Vertreter/-innen der Eltern für die Schulkonferenz, das oberste Beschlussgremium der Schule,
• je zwei Vertreter/-innen der Eltern in den Fachkonferenzen,
• höchstens fünf Vertreter/-innen der Eltern für den Schulleiterwahlausschuss.
De Kreiselternbeirat (KEB) vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte....]"